Kreditinstitute

Kreditinstitute
Unternehmen, das  Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder so betreibt, dass der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Gemäß § 1 I 1 KWG müssen für ein K. im Sinn des KWG drei Merkmale gegeben sein: (1) Ein Unternehmen, also nicht eine einzelne natürliche Person , auch wenn es sich um einen Kaufmann handelt; (2) das Betreiben mindestens eines der zwölf Bankgeschäfte im Sinn des KWG, im Unterschied zur Definition des EU-Bankrechts; (3) ein gewisser Umfang der Geschäfte, wofür seit der Sechsten KWG-Novelle in erster Linie eine gewerbsmäßige Tätigkeit maßgeblich ist ( Gewerbe). Welche Geschäfte als Bankgeschäfte im Sinn des KWG gelten, ist in § 1 I 2 KWG abschließend aufgezählt. Im EU-Bankrecht bezieht sich der Begriff K. dagegen nur auf Unternehmen, die sowohl das Einlagengeschäft als auch das Kreditgeschäft betreiben.
- In Deutschland kommt den K. aufgrund ihres weit gespannten Tätigkeitsfeldes ( Universalbanken) eine dominierende Rolle als finanzielle Mittler zu. Geldanlagen bei Banken machen gut zwei Fünftel des gesamten Geldvermögens der nicht finanziellen Sektoren aus. Auf Bankkredite entfallen etwa drei Fünftel der gesamten Verpflichtungen der nicht finanziellen Sektoren. Auch auf den deutschen Wertpapiermärkten spielen Kreditinstitute eine zentrale Rolle. Literatursuche zu "Kreditinstitute" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Kreditinstitute — Kredit|institute,   Geldinstitute, alle Unternehmen, die Bankgeschäfte im Sinne § 1 Kreditwesengesetz (KWG) betreiben, sofern deren Geschäftsumfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Kreditinstitute im Sinne… …   Universal-Lexikon

  • Kreditinstitute in Deutschland — Das deutsche Bankwesen zählt zu den größten der Welt. Internationale Großbanken aus Deutschland sind unter anderem die Deutsche Bank und die Commerzbank. Die Dresdner Bank gehörte bis zu ihrer Übernahme durch die Commerzbank im Jahr 2008 dazu.… …   Deutsch Wikipedia

  • Kreditinstitute mit Sonderaufgaben — ⇡ Banken mit Sonderaufgaben …   Lexikon der Economics

  • Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute — Ein öffentlich rechtliches Kreditinstitut ist ein ganz oder überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand stehendes Unternehmen, das alle oder nur bestimmte Bankgeschäfte betreibt. Als Eigentümer oder Trägerkörperschaft können dabei der Staat, ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute — Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreditinstitute sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Grundlage der Geschäftsverbindung zwischen dem Kreditinstitut und seinen Kunden bilden (sogenannter allgemeiner Bankvertrag). Auch wenn… …   Deutsch Wikipedia

  • Verlautbarung über Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute — Die Verlautbarung über Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute (MaH) war ein Instrument der deutschen Bankenaufsicht, mit dem die ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes deutscher Kreditinstitute …   Deutsch Wikipedia

  • Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute — Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit ihrem Rundschreiben 34/2002 (BA) vom 20. Dezember 2002 eingeführten Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) galten vom 30. Juni 2004 für alle… …   Deutsch Wikipedia

  • öffentlich-rechtliche Kreditinstitute — öffentlich rechtliche Kredit|institute,   Sammelbegriff für vom Staat beziehungsweise öffentlichen Körperschaften in nichtprivatwirtschaftlicher Rechtsform betriebene Kreditinstitute; Gegensatz: private Banken. Zu den öffentlich rechtlichen… …   Universal-Lexikon

  • öffentliche Kreditinstitute — öffentliche Banken. 1. Begriff: ⇡ Öffentliche Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, wobei der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 KWG); vgl. ⇡ Banken. Die ö.K. nehmen im ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Rechnungsabschluss — Kreditinstitute sind bei Girokonten verpflichtet, dem Kontoinhaber in periodischen Abständen einen Rechnungsabschluss zu erteilen. Dieser Rechnungsabschluss darf nicht verwechselt werden mit einem beliebigen Kontoauszug, der lediglich einen… …   Deutsch Wikipedia

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